| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB hinsichtlich aller Geschäfte mit der Gesellschaft befreit, die sie mit sich in ihrem eigenen Namen oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen. |