| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihnen im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |