Die Anstalt wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Anstaltsleitung allein vertreten. Die Anstaltsleitung ist die Anstaltsdirektorin oder der Anstaltsdirektor.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Anstalt ist die Erfüllung der ihr gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten vom 13.Dezember 2007 (GVOBI. 2007, 518) übertragenen Aufgaben. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und sich an Unternehmen beteiligen.