| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Diese Befugnis beschränkt sich auf Geschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft. |