| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter hat die Befugnis die Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten beim Abschluss von Rechtsgeschäften zu vertreten. Diese Befugnis erstreckt sich auf die Organe des persönlich haftenden Gesellschafters. |