| Gegenstand | (1) Führung einer Beherbegungs-, Tagungs- und Weiterbildungseinrichtung sowie der Volkshochschule
(2) selbstverantworliche Durchführung von Veranstaltungen und Betrieb aller den Unternehmenszweck fördernden Geschäfte sowie Beauftragung Dritter mit der Wahrnehmung von Neben- und Hilfsaufgaben
(3) Wahrnehmung der unter (1) bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden und Dritte sowie Beteiligung an anderen Unternehmen soweit dieses dem Unternehmenszweck dient
(4) Erlass von Satzungen im übertragenen Aufgabengebiet anstelle der Stadt Neumünster einschließlich Erhebung und Vollstreckung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten gem. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein |