| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Diese Befugnis erstreckt sich auf die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft sofern diese auch im Verhältnis zur GmbH & Co. KG mit entsprechender Befugnis ausgestattet sind. |