| Eintragungstext | | Text | Die als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (Landesbank) betriebene Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (bisher Amtsgericht Kiel, HRA 3995 KI) ist mit Ausnahme des Bereichs, dem die Durchführung der Aufgaben gemäß § 16 Abs. 2 des Investitionsbankgesetzes vom 11.12.1990 -zuletzt geändert durch Artikel 2 des Neustrukturierungsgesetzes- zugewiesen ist, und des Liegenschaftsvermögens gemäß § 20 des Investitionsbankgesetzes in der bis zum 01.06.2003 geltenden Fassung mit dem Tage des Inkrafttretens des
Investitionsbankgesetzes aus dem Vermögen der Landesbank abgespalten und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter dem Namen "Investitionsbank Schleswig-Holstein" mit dem Sitz in Kiel errichtet worden. Das der abgespaltenen Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale zugeordnete Vermögen ist mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein übergegangen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist ein Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). |
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