| Eintragungstext | | Text | Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind unter Bezugnahme auf die in der Urkunde des Notars Carl-Otto Heer, Kronshagen, URNR. 355/08 genannten Verbindlichkeiten, für die auch der Erwerber weiterhin haftet. |
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