| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RBC GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 93412) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden gemäß §§ 123 ff., 135 ff. UmwG durch die Abspaltung des Teilbetriebes "Beteiligungen und Funkhaus" und eines entsprechenden Teils des Vermögens der Firma Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 2989 KI - übertragender Rechtsträger).
Die Spaltung ist mit der am 14.11.1996 in das Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2003 ihren Teilbetrieb "Beteiligung an Radio PSR" auf die KOM PSR GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Kiel, HRA 3680 KI) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG). Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2005 und 16.08.2005 den Teibetrieb ( Beteiligung an der MACH 3 Marketing GmbH & Co Kommanditgesellschaft und der MACH 3 Marketing Beteiligungs GmbH ) von der NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Amtsgericht Kiel HRA 3632 KI übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2005 und 16.05.2005 den Teilbetrieb ( Beteiligungen an der MACH 3 Marketing GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und der MACH3 Marketing Beteiligungs GmbH ) von der delta radio GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Amtsgericht Kiel HRA 3395 KI übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltungen sind mit der am 17.10.2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers zu HRA 3632 KI und am 19.10. 2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers zu HRA 3395 KI erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat im Weg der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 17.07.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2009 den Teilbetrieb "Beteiligung an der mir.) marketing im radio gmbh & co. kg" von der Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 12393) übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 31.08.2009 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. |
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