| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Diese persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft (Kommanditgesellschaft) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |