| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter zu vertreten, solange ein weiterer persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, im Übrigen vertritt diese nach der allgemeinen Regelung, sollte sie alleinige persönlich haftende Gesellschafterin sein
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen |