| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 23.07.2025 AZ: 92 IN 43/25)
Von Amts wegen eingetragen. |
|