| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind eine oder mehrere Gesellschaften persönlich haftende Gesellschafter, so dürfen deren jeweilige Organe Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |