| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt durch zwei Betriebsleiter. Der Betriebsleiter "Tourismus" leitet eigenverantwortlich den kompletten Tourismusbereich des Eigenbetriebes. Er führt die Bezeichnung "Tourismusdirektor". Der Betriebsleiter "Liegenschaftsverwaltung" leitet eigenverantwortlich den kompletten Bereich der Liegenschaftsverwaltung des Eigenbetriebes. Die Betriebsleiter verteten die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes allein, soweit diese ihre jeweiligen Zuständigkeiten betreffen. |