| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt allein durch den Bürgermeister oder den ersten stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Kappeln, die die Bezeichnung Werkleiter bzw. ständiger Vertreter des Werkleiters führen. |