| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter sind für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |