| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Diese Befreiung gilt für alle Geschäfte zwischen der persönlichen haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft wie auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und dem organschaftlichen Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin. |