| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Bei Vorhandensein mehrerer persönlich haftender Gesellschafter sind diese jeweils gemeinschaftlich zu zweit zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzliche Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |