Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so sind jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen