| Gegenstand | Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Verwaltung von Gebäuden aller Art, insbesondere Gebäuden der öffentlichen Hand, und von Wohnungen sowie deren Bewirtschaftung einschließlich der Durchführung aller für die technische und kaufmännische Verwaltung und Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen sowie Erwerb und Errichtung von Wohnraum sowie öffentlichen Gebäuden. |