| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur eine persönlich haftende Gesellschafterin vorhanden, ist diese berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, sind diese zur Vertretung nur gemeinschaftlich berechtigt. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten und sie und ihre Vertretungsorgane von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |