| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, soweit es Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin betrifft. |