| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die persönlich haftenden Gesellschafter haben die Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |