| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter dieser persönlich haftenden Gesellschafterin abzuschließen. |