Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.