Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftenden Gesellschafter vorhanden, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.