Der Zweckverband wird durch den Verbandsvositzenden vertreten.
Gegenstand
eine gemeinsame Wasserversorgung einschl. der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen einschließlich bestehendet Forderungen und Verbindlichkeiten; versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, dass den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen muss.