Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (058)
die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft von den Beschränkungendes § 181 BGB befreit.