| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den Geschäftsführern der jeweiligen Komlementärin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |