| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Die persönlichhaftende Gesellschafterin sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |