| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt stets einzeln und ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind gegenüber der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |