| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Komplementär-GmbH sind gegenüber der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |