Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind gegenüber der Kommanditgesellschaft befugt, Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.