| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |