| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein(e) persönlich haftende(r) Gesellschafter(in) vorhanden, vertritt diese(r) die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch eine(n) persönlich haftende(n) Gesellschafter(in) in Gemeinschaft mit einem Prokuristen der Kommanditgesellschaft vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |