Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat sie mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird sie jeweils von zwei gemeinschaftlich vertreten.
einzelvertretungsberechtigt, die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.