| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt, die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte der persönlich haftenden Gesellschafterin mit oder gegenüber der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |