Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist das zentrale Förderinstitut des Landes Sachsen-Anhalt und unterstützt das Land in dessen Auftrag bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie ist zuständig für die Durchführung und Verwaltung staatlicher Förderprogramme und Fördermaßnahmen in den in § 5 IB ErrG genannten Bereichen und kann sonstige Aufgaben gemäß § 6 IB ErrG für das Land Sachsen-Anhalt oder andere Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Sie kann zur Durchführung ihrer Aufgaben insbesondere Darlehen, Zuschüsse, Zuweisungen und Billigkeitsleistungen gewähren, Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen übernehmen, Beteiligungen eingehen sowie weitere in § 7 IB ErrG genannte Geschäfte ausüben.