| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Verfügt die Gesellschaft über einen persönlich haftenden Gesellschafter ist dieser stets einzelvertretungsbefugt. Verfügt die Gesellschaft über mehr als einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertreten diese stets gemeinschaftlich. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |