Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.