| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt, die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind jeweils berechtigt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit der persönlich haftenden Gesellschafterin abzuschließen. Ferner sind die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin jeweils berechtigt, als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |