einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Rechtsträgers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.