Die Vertretung ist bei Vergabe von Aufträgen auf einen Höchstbetrag von 100.000,00 EUR begrenzt.
Gegenstand
Pflege von Kunst und Kultur durch die Veranstaltung künstlerisch vollgültiger Theateraufführungen, von Konzerten, literarischen Abenden, Matineen usw. Gepflegt werden die Kunstgattungen Oper, Operette/Musical, Schauspiel, Bühnentanz, Konzert ( 6 der Satzung).