Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
Für den persönlich haftenden Gesellschafter ist eine konkrete Vertretungsbefugnis nicht bestimmt. Dessen Vertretungsbefugnis ergibt sich daher aus der abstrakten Regelung.