Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Ist nur ein Betriebsleiter bestellt, so vertritt dieser den Eigenbetrieb allein. Sind mehrere Betriebsleister bestellt, so vertreten zwei Betriebsleiter gemeinsam.
Gegenstand
Objekt-, Wege und Straßenunterhaltung; Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Anlagen und Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Friedhofs