| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Bei Vorhandensein nur eines persönlich haftenden Gesellschafters vertritt dieser allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |