| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Maschinenfabrik Meyer GmbH mit Sitz in Püttlingen (AG Saarbrücken HRB 75366) verschmolzen. Der Sitz ist von Ratingen (bisher AG Düsseldorf HRA 15315) nach Püttlingen verlegt. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.8.06 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.8.06 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.8.06 mit der Hawiko Kompensatoren- und Apparatebau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen HRA 4415) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Betriebsteil am Standort in Schwelm, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG auf die dadurch neu gegründete Hawiko Kompensatoren- und Apparatebau GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen HRA 5513) übertragen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken 105 IN 1/14 vom 01.04.2014 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | zu Eintragung lfd. Nr. 10, Sp.4 bzgl.Löschung der Prokuren nach § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen ergänzt. |
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