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Rechtsverhältnisse
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a)
"Eigenbetrieb
City-Garage
der
Klaus
Bouillon,
Bürgermeister,
Der
Stadtrat
hat
die
Betriebssatzung
am
22.11.1990
be-
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17.
März
2000
Kreisstadt
St.
Wendel"
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66606
St.
Wendel
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Gegenstand
des
Eigenbetriebes
ist
die
Wirtschaftsführung
der
Tief-
garage.
Weitere
Einrichtungen,
|
die
dem
Betriebszweck
dienen,
können
angeschlossen
werden,
Der
|
Eigenbetrieb
dient
dem
Gemein-
wohl,
vorwiegend
mit
dem
Zweck,
die
Innenstadt
im
Bereich
des
ruhenden
Verkehrs
zu
entlasten.
;
Der
Eigenbetrieb
nimmt
außerdem
:
die
Betriebsführung
des
Eigenbe-
|
triebes
"Bäderbetrieb
der
Kreis-:
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St.
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schlossen
und
zuletzt
am
26.11.1992
geändert.
‘Gemäß
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der
Satzung
obliegt
die
gesetzliche
Vertretung
und
die
Werkleitung
dem
Bürgermeister
der
Stadt
St.
Wendel.
!Der
Bürgermeister
kann
einen
ständigen
Vertreter
berufen.
Eine
Zeitdauer
ist
nicht
bestimmt.
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Justiza
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Fortsetzung
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Amtsgericht
Rückseite
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