| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein perönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Organe sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |